Notariate in der Schweiz. Links.
Die öffentliche Beurkundung als qualifizierte Form der Schriftlichkeit ist ein bundesrechtliches Institut. Die Rechtstraditionen dazu waren in der Schweiz jedoch nie einheitlich. Die Legiferierung der Inhalte des Notariates und der öffentlichen Beurkundung als besonderes Verfahren blieben bis heute dem kantonalen Recht vorbehalten.
Zu unterscheiden ist bekanntlich zwischen dem deutsch-rechtlich inspirierten staatlich organisierten Amtsnotariat und dem römisch-rechtlich geprägten freiberuflich organisierten lateinischen Notariat.
In der Schweiz kennen die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Uri, Waadt, und Wallis. das lateinische Notariat.
Das reine Amtsnotariat kennen die Kantone Zürich und Schaffhausen; die übrigen Kantone kennen gemischte Systeme, wobei in der Regel die Zuständigkeit nach Sachgebieten getrennt wird (Grundbuchgeschäfte sind dem Amtsnotar vorbehalten) und nicht konkurrierend ist (Ausnahme: Kanton Graubünden).
Quelle: Schweizerischer Notarenverband
Grundbuchinspektorate und Grundbuchkreise der Kantone
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